Das Bundesverfassungsgericht urteilt am 18. Juli 2018, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Für
Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts, ist diese Entscheidung überzeugend und nicht überraschend. In einem Interview mit dem Handelsblatt plädiert Wolfgang Schulz für eine stabile Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Er kann sich allerdings Alternativen zu dem bestehenden Modell vorstellen.