Element 68Element 45Element 44Element 63Element 64Element 43Element 41Element 46Element 47Element 69Element 76Element 62Element 61Element 81Element 82Element 50Element 52Element 79Element 79Element 7Element 8Element 73Element 74Element 17Element 16Element 75Element 13Element 12Element 14Element 15Element 31Element 32Element 59Element 58Element 71Element 70Element 88Element 88Element 56Element 57Element 54Element 55Element 18Element 20Element 23Element 65Element 21Element 22iconsiconsElement 83iconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsiconsElement 84iconsiconsElement 36Element 35Element 1Element 27Element 28Element 30Element 29Element 24Element 25Element 2Element 1Element 66
Kinder|Medien|Rechte – Komplexe Anforderungen an Zugang, Schutz und Teilhabe im Medienalltag Heranwachsender

Kinder|Medien|Rechte – Komplexe Anforderungen an Zugang, Schutz und Teilhabe im Medienalltag Heranwachsender

Gastherausgeber Stephan Dreyer (Hans-Bredow-Institut) und die Redaktion merzWissenschaft (JFF) freuen sich über Einreichungen zum Thema "Kinder|Medien|Rechte – Komplexe Anforderungen an Zugang, Schutz und Teilhabe im Medienalltag Heranwachsender" bis 19. Februar 2018. Call for Papers (pdf)

Kinder haben Rechte. Dies ist nicht zuletzt in der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben. Diese Vereinbarung war im Jahr 1989 revolutionär und ist leider bis heute nicht selbstverständlich. Gerade im Hinblick auf die Medien ist es lohnenswert einen Blick darauf zu werfen, wie die Rechte der Kinder in der Gestaltung von Medienprodukten, aber auch bei der Umsetzung medienpädagogischer Angebote berücksichtigt werden. Im Zuge der umfassenden Mediatisierung aller Lebensbereiche („deep mediatisation“) erscheint dies wichtiger denn je. Neue digitale Technologien ermöglichen Menschen neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe – auch Kinder und Jugendliche profitieren beispielsweise von den vielfältigen Informations- und Kommunikationsangeboten. Entsprechend der seit nunmehr 28 Jahren geltenden UN-Kinderrechtskonvention gilt es, einerseits einen Blick auf die Zugangs-, Informations- und Äußerungsrechte zu werfen sowie andererseits auf die Gewährleistung von Jugendmedienschutz und Privatsphäre.

Eine Auseinandersetzung über die genauen Ausprägungen dieses Vabanquespiels zwischen Teilhabe und beschützendem Ausschluss, zwischen Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklungsbeeinträchtigung und zwischen spielerischem Entdecken und familialen und gesetzlichen Regeln findet sich in der deutschsprachigen wissenschaftlichen Debatte noch selten. Neben der grundsätzlichen Frage, wie die zu gewährleistenden Kinderrechte in einer digital vernetzten Welt in der alltäglichen Medienpraxis aussehen und wie diese auf politischer und praktischer Ebene implementiert und gesellschaftlich, auch juristisch, begleitet werden, erfordern viele der kommunikationsbezogenen Phänomene eine jeweils spezifische Abwägung mit differenzierten Ansätzen, Lösungen und Absicherungen.

merzWissenschaft lädt vor diesem Hintergrund alle interessierten Autorinnen und Autoren ein, Beiträge zum Thema „Kinder|Medien|Rechte“ einzureichen. Mögliche, aber nicht abschließende Fragekomplexe, die die eingereichten Beiträge haben können, sind beispielsweise folgende:

Auf der Ebene der Gesellschaft

  • Wie verändern sich die aus Kinderrechten folgenden medienbezogenen gesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben mit dem Alter des Kindes? Welche Rolle spielen Alter und Entwicklungsstand des Kindes für das Verhältnis von Eltern, Kind und Staat? Welches Konzept von „Kindheit“ steht dahinter?
  • Erwachsen aus Kinderrechten staatliche Pflichten zur Schaffung von hinreichend vielfältigen kindgerechten Inhalten? Welchen qualitativen und medienpädagogischen Ansprüchen muss derartiger „positive content“ genügen? Wie weit können/dürfen inhaltliche staatliche Vorgaben reichen?
  • Nachrichten sind auch für Kinder und Jugendliche wichtige Informationen. Welche Anforderungen an Angebotsformen und -inhalte erwachsen aus Kinderrechten für journalistische Angebote? Welche spezifischen Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich für personalisierte News-Feeds bei Minderjährigen?

Auf der Ebene des Staats

  • Teilhabe erfordert Mitsprache. Welche Formen der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs über medienbezogene Kinderrechte und ihre Ausgestaltung im Konkreten gibt es, und welche erscheinen derzeit als best practice?
  • Informations- und medienbezogene Kinderrechte zielen klassischerweise auf öffentliche Kommunikation ab. Wie können diese in Zukunft gewährleistet werden, ohne die Nutzung neuer Formen interaktiver, teilöffentlicher oder privater Kommunikation unter Kindern, aber auch zwischen Kindern und Erwachsenen zu stark einzuschränken? Wie weit kann und darf die Gestaltungsaufgabe, Kinder – etwa mit Blick auf Selbstoffenbarung im Netz – vor sich selbst zu schützen, reichen?
  • Die Einwilligung im Datenschutzrecht ist ein Paradebeispiel für die Schnittmenge kindlicher Teilhabe und staatlich zugestandener elterlicher Erziehungsrechte. Welche Prämissen für elektronische Einwilligungen von Kindern erwachsen aus den Entwicklungszielen der Kinderrechte? Wird der im Mai 2018 in Kraft tretende Art. 8 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) diesen Anforderungen gerecht?

Auf der Ebene der Bildungsinstitutionen

  • Inwieweit umfasst das Recht auf Bildung auch einen Anspruch auf digitales Lernen oder auf schulische Digitalkompetenzvermittlung? Welche Anforderungen an digitale Lehrmittel ergeben sich aus den kinderrechtlichen Entwicklungs- und Zielvorgaben?
  • Medienkompetenz umfasst in Zeiten von algorithmen- und bot-basierten Kommunikaten auch kritische Reflexion über Prozesse der Medienproduktion und die nicht (mehr) gewährleistete Kommunikatorklarheit. Wie lassen sich entsprechende Kompetenzen bereits im frühen Kindesalter vermitteln?
  • Digitale Technik ermöglicht Minderjährigen die einfache Produktion eigener Kommunikations- und Medieninhalte. Auch die Chance, sich früh kreativ über Medien auszudrücken, eröffnet positive Teilhabe- und Entwicklungschancen. Wie kann die aktive und kritische Auseinandersetzung mit den neuen Ausdrucksmöglichkeiten gelingen?

Auf der Ebene der Familie

  • Welche Rolle kommt den Eltern bei der Umsetzung der zu gewährleistenden Kinderrechte zu? In welchem Verhältnis stehen diese Rechte und elterliche Medienerziehung? Welche Formen von Aufklärungsarbeit, Kampagnen und ggf. auch technischer Beschränkungen bedürfte es, um die Rechte der Kinder ausreichend zu sichern (z. B. in Hinblick auf das Phänomen des Sharenting, das heißt, das freigiebige Teilen von Abbildungen des eigenen Kindes in Sozialen Netzwerken)?
  • Welche Rolle spielt das Recht auf Freizeit, Erholung und Spiel, soweit es um digitale Medien geht?
  • Welche Rolle können und dürfen technische Schutzinstrumente und „automatisierte“ Zugangsentscheidungen für Medienerziehung spielen?

Auf der Ebene des Medienmarktes

Die Beobachtungsmöglichkeiten und -praktiken kindlicher Mediennutzung durch private Anbieter, deren Vertragspartner (z. B. Werbedienstleister) und durch staatliche Stellen sind ubiquitär.
  • Was bedeutet diese Form von „ubiquitous surveillance“ aus Sicht kindlicher Persönlichkeitsentwicklung?
  • Welche Konsequenzen haben Kinderrechte für die Ausgestaltung von datensammelnden Produkten und Diensten?
  • Welcher Grenzziehung bedarf die unüberschaubare Vermehrung von Sensoren mit Internetverbindung (Sprachassistenten, Connected Toys, GPS Tracking, Home Automatisation) mit Blick auf eine möglichst unbeeinträchtigte
  • Entwicklung?
  • Welche Risiken für die Entwicklungsziele der Kinderrechte erwachsen aus individuell zugeschnittenen Werbeeinblendungen? Welche Rolle kann, darf und soll ggf. die Perspektive auf Kinder als (kleine) Konsumenten bei der Ausgestaltung von Produkten und Diensten spielen?
  •  
  • Welche Formen von medienbezogener Nutzungsforschung und Angebotsmarktbeobachtungen erfordern Kinderrechte? Wie muss die Wissensbasis aussehen, damit die Gewährleistung von Kinderrechten in der medialen Praxis gesichert ist?

merzWissenschaft bietet ein Forum, um die wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Medienpädagogik zu fördern und die theoretische Fundierung der Disziplin weiterzutreiben. Hierzu werden qualifizierte Beiträge aus verschiedenen einschlägigen Disziplinen (darunter medienpädagogische, kommunikationswissenschaftliche, (entwicklungs-)psychologische, rechtliche oder philosophische Perspektiven), gerne auch mit interdisziplinärem Blickwinkel, zur Weiterentwicklung der medienpädagogischen Fachdiskussionen erwartet.

Erwünscht sind Originalbeiträge, die empirisch oder theoretisch fundiert sind, neue Erkenntnisse, Aspekte oder Zugänge zum Thema aufzeigen und dabei explizit Bezug zu einem der skizzierten Themenfelder oder einer Fragestellung haben bzw. eine eigene Fragestellung im Gesamtkontext des Calls konturieren.

Abstracts mit einem Umfang von max. 6.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) können bis zum 19. Februar 2018 bei der merz-Redaktion ([email protected]) eingereicht werden. Formal sollen sich die Beiträge an den Layoutvorgaben von merz-Wissenschaft orientieren, die unter www.merz-zeitschrift.de (über merz -> für autoren und autorinnen) verfügbar sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Susanne Eggert, fon+49.89.68989.152, E-Mail

Termine im Überblick

19. Februar 2018: Abgabe der Abstracts an [email protected]
02. März 2018: Entscheidung über Annahme/Ablehnung der Abstracts
11. Juni 2018: Abgabe der Beiträge
12. Juni bis 23. Juli 2018: Begutachtungsphase
August/September 2018: Überarbeitungsphase (ggf. mehrstufig)

kopaed verlagsgmbh| Pfälzer-Wald-Straße 64 | 81539 München | fon 089.688 900 98 | [email protected] | www.kopaed.de

Newsletter

Infos über aktuelle Projekte, Veranstaltungen und Publikationen des Instituts.

NEWSLETTER ABONNIEREN!