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"Mutiger Schritt, weitere Diskussion nötig"

"Mutiger Schritt, weitere Diskussion nötig"

"Mutiger Schritt, weitere Diskussion nötig", so lässt sich die Stellungnahme von Prof. Dr. Wolfgang Schulz und Dr. Stephan Dreyer zum Diskussionsentwurf eines Medienstaatsvertrags der Länder verkürzt auf den Punkt bringen. Die gesamte Stellungnahme ist hier als pdf herunterzuladen.

Auszug aus dem Fazit:

Das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung begrüßt den Schritt der Länder, die Medienregulierung zu modernisieren und an neue Angebots- und Nutzungsformen anzupassen. Dieser Schritt ist mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre notwendig: Die Länder trifft im Bereich verfassungsrechtlichen Rundfunks ein Ausgestaltungsauftrag, den die Regierungen und Parlamente auch wahrnehmen müssen.

Das Kernstück des vorgelegten Entwurfs zielt entsprechend auf die Einbeziehung neuer Medienakteure in den Anwendungsbereich des Staatsvertrags. Aufgrund ihres Potenzials für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung sieht der Medienstaatsvertrag erstmalig Vorschriften für nicht-infrastrukturgebundene Medienplattformen, für aufmerksamkeitssteuernde Benutzeroberflächen und für die begrifflich neue Angebotsgattung der Medienintermediäre vor. Diese Angebotsformate waren es auch, die im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz 2014 bis 2016 in verschiedenen Arbeitsgruppen diskutiert worden sind. Das Institut war an Ausarbeitungen beteiligt, die zu den Diskussionsgrundlagen der Kommission gehörten (Kluth/Schulz, Konvergenz und regulatorische Folgen, 2014).

Die Ansätze einer mit Blick auf die jeweiligen meinungsbildungsbezogenen Einflusspotenziale abgestuften Regulierung unterschiedlicher Angebotsformate werden den Anforderungen an eine differenzierte Regulierung in diesem Bereich gerecht.

Teilweise reduziert der Entwurf aber die Komplexität von öffentlichen wie individuellen Meinungsbildungsprozessen und die sehr unterschiedlichen Rollen und Potenziale von unterschiedlichen Angebotsformaten im Einzelnen dafür. Die Frage nach der Übertragbarkeit klassischer Regelungsansätze auf hybride, nicht-physische Plattformangebote und sehr unterschiedliche Einzelangebote, die unter dem eher generischen Gattungsbegriff der Medienintermediäre zusammengefasst werden sollen, ist nicht immer einfach zu beantworten.

Als hilfreiche Ansätze können bei den neu einbezogenen Medienplattformen Vorgaben zur regulatorischen Ansprechbarkeit der Regelungsadressaten sowie erhöhte Transparenzanforderungen für eine bessere externe Überprüfbarkeit gelten. Voraussetzungsvoll bis problematisch erscheinen dagegen allgemeine Diskriminierungsverbote bei nicht-infrastrukturgebundenen Plattformen und Inhalten im Rahmen der Angebotserbringung durch Medienintermediäre, vor allem mit Blick auf die Erforderlichkeit im Kontext von aus Nutzersicht relativ leicht austauschbaren Angeboten, die im Rahmen der Informationsfreiheit der Nutzer liegenden Diskriminierungswünsche und den Umstand, dass durch jede Maßnahme zur „Neutralisierung“ bei journalistisch-redaktionellen Inhalten ggf. nicht-journalistische Inhalte diskriminiert oder gar verdrängt werden.

Hier sind aus Sicht des Hans-Bredow-Instituts weitere Diskussionen nötig, die die spezifischen Funktionen einzelner Angebotsformate und die dort jeweils in Erscheinung tretenden Einflusspotenziale und adäquate Steuerungsansätze differenzierter in den Blick nehmen. Die im Anschluss des Konsultationsverfahrens startende Auseinandersetzungsphase eröffnet zudem ggf. die Möglichkeit, die durch die AVMD-Novelle anstehenden Änderungen und Umsetzungspflichten auf nationaler Ebene zu antizipieren und bereits jetzt zu integrieren oder jedenfalls auf Kohärenz zu achten. Auch in diesen Diskurs bringt das Institut seine Expertise gerne ein.

Schulz, W.; Dreyer, S. (2018): Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Medienstaatsvertrags der Länder. Hamburg, 26. September 2018 (pdf).

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