Matthias K. Klatt unterstützte Forschung und Lehre von
Prof. Dr. Wolfgang Schulz, bei dem er von November 2018 bis 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen an der Universität Hamburg tätig war. Er übernahm die Koordinierungsfunktion zwischen Universität und dem HBI. Danach war er bis Ende Mai 2022 im Institut tätig.
Matthias K. Klatt studierte bis zum Sommer 2017 Rechtswissenschaftenmit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Währenddessen absolvierte er Praktika beim Deutschen Bundestag und in der Europaabteilung des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin. Nach seinem akademischen Abschluss sammelte er erste Berufserfahrungen in einer amerikanischen Anwaltskanzlei im Bereich Kartellrecht.
In seinem Dissertationsprojekt beschäftigte sich Matthias K. Klatt mit den abweichenden Meinungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts, die diese bei Senatsurteilen abgeben können.