Das Projekt „Recht der Digitalität“ widmete sich der Frage, wie verschiedene Rechtsgebiete (insbes. privates Wirtschafts- und Medienrecht, Straf-, Datenschutz und Finanzmarktrecht) die Spannung zwischen globaler digitaler Kommunikation und lokalen Rechtsordnungen bewältigen und ob sich seit dem Jahrtausendwechsel generelle Trends feststellen lassen.
Ziel des Projekts ist es, die Grundlagen zu erarbeiten für die Formulierung einer Theorie des Rechts globaler Digitalität. Dass zwischen der Medialität globaler Computernetzwerke und lokalem Recht eine tiefgreifende Spannung besteht, ist seit langem bekannt und häufig problematisiert worden. Kaum aber werden die Antworten unterschiedlicher Rechtsgebiete auf diese Herausforderung in der erforderlichen Detailgenauigkeit vergleichend analysiert. Dabei stellen sich in allen von der Digitalisierung betroffenen Rechtsgebieten dieselben Fragen: Welchen Geltungsanspruch erheben lokale Rechtsregime im Hinblick auf global-digitale Sachverhalte (Zuständigkeit der Gerichte/Behörden, anwendbares Recht, Anwendungsbereich des Sachstatuts)? Ist insoweit eine Tendenz zu erkennen, wonach lokale Gesetze leichter ausgelöst und umgekehrt mit extraterritorialem Anspruch (vgl. EU-Datenschutz) angewendet werden? Werden die rechtlichen Anforderungen an grenzüberschreitend-digitales Verhalten strenger (Haftungsniveaus, Regulierungsdichte)? Welche Relevanz kommt technischen Standards („Code is Law“) und hybriden privat-öffentlichen Governance-Strukturen (zB. Memoranda of Understanding, Netzwerkdurchsetzungsgesetz) zu?