Das Netzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, ein Modell zum Schutz der Menschenrechte im Internet zu erarbeiten. In Form von Empfehlungen zur Verpflichtung von Online-Unternehmen zur Inhaltsbewertung richtet es sich an Unternehmen selbst, europäische und internationale politische Organe, Regierungen sowie die breite Öffentlichkeit. Das Modell soll das Risiko einer willkürlichen Bewertung von Online-Inhalten minimieren und stattdessen Standards zur Inhaltsbewertung festschreiben, die die Transparenz des Ergebnisses maximieren
Methode
Das Netzwerk will wissenschaftliche Durchbrüche erzielen (a) mittels einer quantitativen und qualitativen Bewertung, ob private Internetfirmen einen vergleichbaren Online-Menschenrechtsschutz wie gerichtlichen Institutionen bieten können, und (b) in Form eines neuartigen ganzheitlichen theoretischen Ansatzes zur möglichen Rolle der künstlichen Intelligenz beim Online-Menschenrechtsschutz und (c) durch die Bereitstellung von politischen Vorschlägen für die Ausbalancierung von Grundrechten online durch private Firmen.
Matthias C. Kettemann wird als Leiter der Working Group 2 – „Practical Dimension Of Human Rights Online” fungieren.
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